AGB
1  Zusammenarbeit

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem
vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich
gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht
eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen optimuxX
unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die
Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und
sachverständig leiten.

1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner
und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
 
1.5  Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und
Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des
Vertrages eingreifen zu können.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt optimuxX bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen.
Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie
von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde
wird optimuxX hinsichtlich der von optimuxX zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
 
2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, optimuxX im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese optimuxX umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so
übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass optimuxX die
zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von
optimuxX tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. optimuxX  hat es
gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn optimuxX aufgrund des Verhaltens eines der
vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht
oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 Termine

4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von optimuxX nur durch den Ansprechpartner
zugesagt werden.

4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch  deren
Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne
Mahnung in Verzug gerät (verbindliche  Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als
verbindlich zu bezeichnen.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt  (z.B. Streik,  Aussperrung,  behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht  rechtzeitige Erbringung  von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat optimuxX nicht zu vertreten und
berechtigen optimuxX, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer  angemessenen  Anlaufzeit  hinauszuschieben. optimuxX wird dem Kunden
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsänderungen

5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von optimuxX zu erbringenden Leistungen
ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber optimuxX äußern. Das weitere
Verfahren richtet  sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,  die rasch
geprüft  und  voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann
optimuxX von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 optimuxX  prüft,  welche  Auswirkungen  die  gewünschte  Änderung  insbesondere  hinsichtlich
Vergütung,  Mehraufwänden  und  Terminen  haben  wird.  Erkennt   optimuxX,   dass  zu  erbringende
Leistungen  aufgrund  der  Prüfung  nicht  oder  nur  verzögert   ausgeführt   werden  können, so teilt
optimuxX dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur
geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit  verschoben
werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt optimuxX die
Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch
jederzeit  zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet  dann.
 
5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird optimuxX dem Kunden die Auswirkungen des
Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält  entweder einen
detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
 
5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen  Abstimmung
dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung
beifügen.

5.5 Kommt  eine  Einigung  nicht  zustande  oder  endet  das  Änderungsverfahren  aus  einem  anderen
Grund,  so  verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt  für den Fall,  dass der
Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz
2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die  von dem  Änderungsverfahren  betroffenen Termine  werden unter  Berücksichtigung der  Dauer
der  Prüfung,   der  Dauer der  Abstimmung  über  den Änderungsvorschlag  und  gegebenenfalls  der
Dauer  der  auszuführenden  Änderungswünsche  zuzüglich  einer  angemessenen  Anlauffrist  soweit
erforderlich verschoben. optimuxX wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.7 Der  Kunde  hat  die  durch  das  Änderungsverlangen  entstehenden  Aufwände  zu  tragen.
Hierzu zählen  insbesondere  die  Prüfung  des  Änderungswunsches,  das  Erstellen  eines
Änderungsvorschlags  und  etwaige  Stillstandszeiten.  Die  Aufwände  werden  für  den  Fall, dass
zwischen  den  Parteien  ein  Vereinbarung  über  Tagessätze  getroffen  wurde,  nach  diesen,  im
Übrigen nach der üblichen Vergütung von optimuxX berechnet.

5.8  optimuxX  ist berechtigt, die  nach dem Vertrag  zu erbringenden Leistungen  zu  ändern oder  von
ihnen  abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung  unter Berücksichtigung  der  Interessen
von optimuxX für den Kunden zumutbar ist.

6 Vergütung

6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche  Auslagen  wie  Reise- und Übernachtungskosten
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter
Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg  vom Sitz von optimuxX mehr als 50 Km
beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren
Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann optimuxX eine Handling Fee in
Höhe von 100 € erheben.

6.2 Die Vergütung von optimuxX erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung
gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültige
Vergütungssätze  von  optimuxX, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.

optimuxX  ist berechtigt, die den  Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessem
(§ 315  BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von optimuxX erstellte Kostenvoranschläge oder
Budgetplanungen sind unverbindlich.
 
6.3 Haben die Parteien eine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von optimuxX
getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarte
durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung  zu entrichten. Im Zweifel gelten
die von optimuxX für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
 
6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Rechte

7.1 optimuxX gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich
nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der
Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz  beschrieben ist unzulässig. Insbesondere  ist es dem
Kunden  untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten
oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen
nur widerruflich gestattet. optimuxX  kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

8 Schutzrechtsverletzungen


8.1 optimuxX stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter  aus
Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird
optimuxX unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der
Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend  gemachten  Ansprüche,  erlischt  der
Freistellungsanspruch.

8.2 Im Falle  von  Schutzrechtsverletzungen  darf  optimuxX  - unbeschadet  etwaiger
Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der
betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die
unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht
mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9 Rücktritt

Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehende
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn optimuxX diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10 Haftung

10.1 optimuxX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für  leichte Fahrlässigkeit haftet optimuxX
nur bei Verletzung einer wesentlichen  Vertragspflicht  (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren  Schadens,  mit  dessen  Entstehung  typischerweise  gerechnet  werden  muss.  In
jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf  200 Euro.

10.3  Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haf tet optimuxX  insoweit nicht, als der Schaden
darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch
sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von optimuxX.

11 Abwerbungsverbot

Der Kunde  verpflichtet  sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und  für einen
Zeitraum  von  einem Jahr danach  keine  Mitarbeiter  von  optimuxX  abzuwerben oder ohne
Zustimmung  von optimuxX  anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung
verpflichtet  sich der Kunde, eine von optimuxX der Höhe  nach  festzusetzende  und  im  Streitfall
vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
dürfen  ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und  Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Drit ten zugänglich gemacht werden sollen
oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den  Inhalt  dieses Vertrages
und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere,  Briefingdokumente etc. nach  Beendigung  des  Vertragsverhältnisses  an  sie
herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen
geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind
nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.

13 Schlichtung

13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang  mit
diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein
Schlichtungsverfahren beigelegt  werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies
der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3  Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle  des
Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die
Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder
endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der
Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis
einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.

13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den
Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer
angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

Sonstiges

13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei  zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des
§ 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

13.3  Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind.

13.4  optimuxX darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden
nennen. optimuxX darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.

Schlussbestimmungen

13.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken
schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen,  die  schriftlich zu
erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die
dem  wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Best immung möglichst nahe kommt. Entsprechendes  gilt für
etwaige Lücken der Vereinbarungen.

13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und
des UN-Kaufrechts.

14 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist der Sitz von otptimuxX.